Beispielkalkulation Kinder- und Jugendpsychotherapie
In der Verrechnung von Gebühren und Einnahmen ergeben sich auf der Grundlage bestehender Vergütungsregelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung* beispielhaft folgende Zahlen
Gebühren** (200 Theoriestunden à 15,00 €) | 3.000,00 € |
Supervisionskosten 25 Einzel- oder Gruppensupervisionen – Frequenz 1 zu 3,5 – à 80,00 € für 225 Behandlungsstunden im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen 40 probatorische Sitzungen (Die Bezugspersonenberatung ist nach der Approbation nicht mehr supervisionspflichtig) |
2.000,00 € |
Gesamtkosten | 5.000,00 € |
Einnahmen aus Ambulanzbehandlungen 225 genehmigte Behandlungsstunden à 45,70 € 56 Stunden für die Bezugspersonenberatung à 45,70 € 40 probatorische Sitzungen à 20,00 € |
13.641,70 € |
Überschuss | 8.641,70 € |
* Es handelt sich um eine Beispielrechnung mit Richtwerten, die der Orientierung dienen. Die Berliner FortbildungsAkademie kann wegen der Honorarschwankungen für Psychotherapeutische Leistungen und variierenden betriebswirtschaftlichen Einflussgrößen die o. g. Überschuss nicht garantieren.
** abzüglich 10 Theoriestunden, die im Ausbildungskontext enthalten sind (2.850,00 €)