Was ist mit der Kombination von Einzel- und Gruppensitzungen gemeint?

Die Durchführung verhaltenstherapeutischer Gruppen im Umfang von 120 Stunden (= 60 Sitzungen à 100 Minuten) ist nach der Psychotherapievereinbarung sowohl in der Kombination mit Einzelsitzungen als auch im reinen Gruppensetting möglich. Im Rahmen der Weiterbildung können Sie auch ohne Kassenzulassung sowohl die Gruppentherapie- als auch die Einzeltherapiesitzungen über die Ambulanz der Berliner FortbildungsAkademie anbieten und abrechnen. Die Frequenz zwischen Gruppen- und Einzelsitzungen richtet sich nach dem Störungsbild und muss im Bericht an den Gutachter entsprechend begründet werden. Wenn Sie die Kombination von Einzel- und Gruppentherapiesitzungen wählen, muss der Anteil der Gruppentherapie-Doppelstunden im Vergleich zu den Einzelsitzungen mindestens 55% betragen. Rein formal gelten die üblichen Stundenkontingente, wobei die Gruppentherapiedoppelstunde rein rechnerisch einer Einzeltherapiestunde entspricht. Dies bedeutet bspw., dass Sie bei einer Kurzzeittherapie von 25 Std. 15 Gruppentherapiedoppelstunden und 10 Einzeltherapiestunden beantragen.