Welchen Spielraum habe ich für die Anzahl der Gruppen- und Einzelbehandlungsstunden?

Die Psychotherapievereinbarung benennt die Mindestanzahl von 60 Doppelstunden Gruppenbehandlung sowie begleitende Einzelbehandlungen, wobei die Gruppenstunden mindestens 55% vom Gesamtkontingent darstellen müssen (siehe auch Frage 10). In der Kombination von Langzeit- und Kurzzeitbehandlungen kann es aufgrund der vorgegeben Bewilligungsschritte zu Überschreitungen der 60 Doppelstunden kommen, wobei wir von einer Höchstgrenze von 80 ausgehen. Die Anzahl der begleitenden Einzelstunden folgt fachlichen Gesichtspunkten, sofern oben genanntes Verhältnis eingehalten wird.