Wird mir eine bereits absolvierte Praktikumszeit vor Ausbildungsbeginn anerkannt?

Hier gilt eine für alle Ausbildungsinstitute verbindliche Regel, nach der nur solche Praktikumszeiten anerkannt werden können, die innerhalb des Ausbildungszeitraumes liegen.

Die Berliner FortbildungsAkademie kann jedoch den Ausbildungsbeginn so legen, dass Sie schon im Vorfeld der ersten Theorieseminare mit den Praktika beginnen können und zeitgleich an einem praktikumsbezogenen Kolloquium teilnehmen können. Hier erwerben und vertiefen sie im kleinen Kreis die Kompetenzen für die Absolvierung Ihrer Praktika.
Weiterer Vorteil: Sie haben dann schon zu diesem Zeitpunkt den ‚PiA-Status‘ und die BFA vertritt Ihre Interessen gegenüber der Klinik. Und vor allem: Sie haben schon am Start des Theoriecurriculums den ersten Teil des Psychiatriepraktikums ´geschafft`!