Woraus besteht die Zusatzqualifikation?

Dies ist in der Psychotherapievereinbarung § 6 festgelegt:

  • Mindestens 40 Doppelstunden verhaltentherapeutische Selbsterfahrung in der Gruppe
  • Mindestens 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik
  • Mindestens 60 Doppelstunden kontinuierlicher Gruppenbehandlung – auch in mehreren Gruppen unter Supervision von mindestens 40 Stunden
  • Und weiter: „Gruppenbehandlung in der Verhaltenstherapie ist nur in der Kombination mit Einzelbehandlung zulässig.
    Die Kombination von Gruppenbehandlung und Einzelbehandlung ist in der Begründung zum Antrag darzustellen“
    (Psychotherapievereinbarung § 11 Abs. 8). Damit ist die Einzelbehandlung integraler Bestandteil der Zusatzqualifikation.