Wir sind eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Psychotherapie
mit Standorten in Berlin und den benachbarten Bundesländern
Mit der Approbation, dem Abschluss Ihrer Therapieausbildung, erhalten Sie die Eintrittskarte für einen der erfüllensten Berufe im Gesundheitswesen.
Wir bieten Ihnen…
eine 3 – jährige Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in im Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie zur Erteilung der Approbation und des Fachkundenachweises in Verhaltenstherapie.
Ihr Lebensmittelpunkt liegt (noch) nicht in Berlin?
Unser Konzept ermöglicht Ihnen dennoch den Erwerb der Approbation per Fern-Ausbildung, hier die Details
Eine bei uns begonnene Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz können Sie in jedem Fall zum Abschluss bringen.
Aufgrund der aktuellen Situation:
Unsere Maßnahmen:
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- Die Seminare finden bis auf weiteres im Hybrid – Format statt.
Dies bedeutet, die Teilnehmer haben die Möglichkeit zu wählen, ob sie in Präsenz oder Online teilnehmen möchten und teilen dies im Vorfeld mit. - Patientenbehandlungen können wahlweise als Videobehandlung oder live durchgeführt werden, für letztere Variante haben wir weitgehende Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
- Supervision kann ebenfalls per Video, telefonisch oder live stattfinden.
- Homeoffice ist möglich dank digitaler Patientenakten.
- Die Seminare finden bis auf weiteres im Hybrid – Format statt.
Beginn der nächsten Lehrgänge:
Oktober 2023
Januar 2024
Herbst 2024 (in Planung)
— Wir nehmen noch Bewerbungen an —
Die Berliner FortbildungsAkademie bietet ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für die Psychotherapieausbildung an
Weitere Weiterbildungsangebote finden Sie über die oben angezeigten Links
Anmerkung der Website-Betreiber:
Gender Erklärung
Zur besseren Lesbarkeit werden auf dieser Website personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen, Männer und intergeschlechtliche Personen beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also z.B. „Teilnehmer“ statt „TeilnehmerInnen“ oder „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.