Zu Beginn der Ausbildung absolvieren Sie die „Praktischen Tätigkeiten“ (PT1, PT2). Die PT1 umfasst mind. 1.200 Stunden an einer „psychiatrisch klinischen Einrichtung“, dabei muss eine Beteiligung an der Diagnostik und Behandlung bei mind. 30 Patient*innen nachgewiesen werden (s. § 2 PsychTh-AprV Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3).

Die PT2 umfasst mind. 600 Stunden an „einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder eines Psychologischen Psychotherapeuten“ (s. § 2 PsychTh-AprV Abs. 2 Nr. 2).

Wir haben nachfolgend unsere aktuellen Kooperationseinrichtungen aufgelistet.

Achtung: Selbst wenn bereits eine Kooperation besteht, müssen Sie uns unbedingt vor Antritt einer PT1/2 kontaktieren, damit wir prüfen, ob die Voraussetzungen auch weiterhin gegeben sind.

Sollten Sie spezifische Fragen zu den gelisteten Einrichtungen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Ambulante Einrichtungen in Berlin

Stationäre Einrichtungen in Berlin

Ambulante Einrichtungen außerhalb Berlins

Stationäre Einrichtungen außerhalb Berlins