Gruppentherapie

Zusammen wachsen

Gruppenpsychotherapie bietet gegenüber der reinen Einzelpsychotherapie erhebliche Vorteile: Im Kontakt mit anderen Gruppenmitgliedern lernen nicht nur Patient*innen ihre Interaktionsmuster besser kennen, auch Sie als (angehende) Psychotherapeut*in profitieren von den weiteren Eindrücken abseits des klassischen 1:1 Behandlungssettings. In einem geschützten Rahmen können Patient*innen im Anschluss neue Kommunikationsstrategien und Verhaltensweisen erproben, sich gegenseitig Feedback geben und erleben Wachstum durch Verbindung. Nicht selten stehen Patient*innen auch nach dem Ende einer Gruppenpsychotherapie im Kontakt miteinander, das aufgebaute soziale Netzwerk kann eine erhebliche Ressource darstellen.

Gruppenpsychotherapie lohnt sich

Neben dem ideellen Wert ergeben sich auch finanzielle Vorteile durch Gruppenpsychotherapie. Sie erreichen mehrere Patient*innen zeitgleich und Ihre Arbeit wird entsprechend honoriert. Die Einnahmen übersteigen selbst während der Weiterbildung schon erheblich Ihre Ausgaben.

Flexible Weiterbildung

Ein Einstieg in die Weiterbildung Gruppenpsychotherapie (VT) ist jederzeit möglich, sowohl für PiA als auch approbierte Psychotherapeut*innen.

Für die Gruppen-Zusatzqualifikation sind gemäß Psychotherapievereinbarung (Stand 01.01.2025) mindestens notwendig:

  • 48 Stunden eingehende theoretische Kenntnisse in der Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik,
  • 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung,
  • 60 Doppelstunden eingehende praktische Erfahrungen und Fertigkeiten durch Patient*innenbehandlungen in kontinuierlicher Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, sowie
  • 30 Stunden Supervision der Patient*innenbehandlungen.

Im Rahmen der Ausbildung bei der BFA sammeln Sie in der Regel die erforderliche Anzahl an einschlägigen Theoriemodulen und Gruppenselbsterfahrung, sodass Sie lediglich 60 Doppelstunden Gruppenbehandlung sowie 30 Stunden Supervision absolvieren müssen.

Wenn Sie Ihre Ausbildung an einem anderen staatlich anerkannten Institut absolviert haben, können Ihnen unter Umständen Module für die Weiterbildung anerkannt werden.

Von der Entwicklung der Verhaltenstherapie zu mehr emotionsfokussierten Interventionen konnte auch die Gruppentherapie profitieren. Neben dem Konzept der Einzeltherapie in der Gruppe nach Fiedler vermitteln wir im Rahmen unserer Weiterbildung sowohl den schematherapeutischen als auch den interaktionellen Ansatz im Gruppensetting.

Alle unsere Seminare sind praxisorientiert. Die Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, anhand von vorgestellten Interventionen (z. B. in Form von Rollenspielen durch Dozent*innen oder Videoaufzeichnungen) diese in Kleingruppenarbeit zu üben.

Die Seminare finden samstags statt zwischen 09:30 – 16:30 Uhr (inkl. Pausen). Sie umfassen jeweils 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Die Seminare werden bei der Psychotherapeutenkammer zur Zertifizierung angemeldet. Approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen erhalten für einen Seminartag 8 Fortbildungspunkte.

Unsere nächsten Seminartermine:

DatumSeminarthemaUhrzeitDozent*in
10.05.2025ADHS im Gruppensetting 09:30 – 16:30 UhrM. Sc. Psych. Binsy Mathew
11.05.2025Soziale Kompetenz im Gruppensetting09:30 – 16:30 UhrM.Sc. Psych. Tobias Storz

Theorie & Selbsterfahrung

Für Ausbildungsteilnehmer*innen der BFA ist die Zusatzqualifikation gebührenfrei, da die Theoriemodule sowie die Gruppenselbsterfahrung im Ausbildungscurriculum enthalten sind.

Externe Teilnehmer*innen zahlen für eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten eine Gebühr von 15,00 €.

Sollten Sie bei einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut mit Fachrichtung VT bereits einschlägige Gruppen-Theoriemodule oder Gruppenselbsterfahrung absolviert haben, können diese Stunden für die Ergänzungsqualifikation anerkannt werden. Die Gebühr reduziert sich entsprechend.

Praktische Ausbildung

Den Einnahmen aus Ihren Behandlungsstunden stehen Ausgaben für die Supervision entgegen.

Einnahmen erzielen Sie über die Durchführung von ambulanten Gruppenbehandlungen. Das Honorar für eine Doppelstunde richtet sich nach der Gruppengröße. Für 60 genehmigte Doppelstunden Gruppenpsychotherapie erhalten Sie bei einer Gruppe von

  • drei Patient*innen 55,00 € p.P., d.h. insgesamt 9.900,00 € Einnahmen,
  • vier Patient*innen 46,35 € p.P., d.h. insgesamt 11.124,00 € Einnahmen,
  • fünf Patient*innen 41,18 € p.P., d.h. insgesamt 12.354,00 € Einnahmen.

Weitere Einnahmen können Sie erzielen durch probatorische Sitzungen und ergänzende Einzelpsychotherapiesitzungen (die nach der Approbation nicht mehr supervisionspflichtig sind).

Dem gegenüber stehen Ausgaben von 30 Gruppensupervisionsstunden (ca. 25,00 € pro Einheit), insgesamt also ca. 750,00 € Ausgaben.

Die Weiterbildung in Gruppenpsychotherapie lohnt sich also auch in finanzieller Hinsicht.

Wenn Sie sich für die Zusatzqualifikation in Gruppentherapie interessieren, füllen Sie das nachfolgende Formular aus – wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Sollten Sie noch offene Fragen haben, schauen Sie bei den FAQ vorbei oder rufen Sie uns gerne an.

    Bei allen mit einem * gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder.











    Lesen Sie sich bitte auch die
    Rahmenbedingungen der Weiterbildung der Berliner FortbildungsAkademie gut durch.

    Zur weiteren Orientierung und Hilfestellung dienen darüber hinaus noch die
    Allgemeinen Punkte zu den Weiterbildungscurricula der Berliner FortbildungsAkademie.

    Nähere Erläuterungen zum Datenschutz finden Sie hier.

    Bitte ankreuzen: *

    • Interesse: Das Gruppensetting bietet sich für eine Vielzahl von Störungsbildern an. Gruppentherapie in VT ist für die Patient:innen ein Ort intensiver Auseinandersetzung mit sich und den anderen. Die Erweiterung der Selbst- und Fremdwahrnehmung, die gegenseitige Förderung der Patient*innen untereinander sowie die Initiierung und Begleitung gruppendynamischer Prozesse stellen für uns Therapeut*innen ein interessantes und kreatives Betätigungsfeld dar.
    • Finanzen: Für die Zeit nach der Approbation bietet die Weiterbildung die Möglichkeit, weiterhin psychotherapeutisch zu arbeiten – auch im Sinne einer ´Zwischenfinanzierung`.
    • Chancen: Die Qualifikation für Gruppenverfahren ist auch aus Arbeitgebersicht ein Kompetenzvorsprung – nicht zuletzt aus ökonomischen Gründen. Rückmeldungen von Absolvent*innen belegen, dass die Zusatzqualifikation die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern.
    • Niederlassung: Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen kann eine Abrechnungsgenehmigung für die Gruppenpsychotherapie in VT in Zusammenhang mit der Niederlassung beantragt werden.
    • Praxisprofil: In der Perspektive der eigenen Niederlassung ergänzt die Gruppentherapie das Angebotsspektrum der Praxis. Die Vergütung für eine Gruppenstunde (bei 4 Patient*innen) ist etwa doppelt so hoch wie in der Einzeltherapie.
    • Gruppentherapie kann vielleicht in der eigenen Berufsituation und auch perspektivisch nicht relevant sein.
    • Auch persönliche Gründe mögen eine Rolle spielen wie z.B. die Annahme, Gruppentherapie sei besonders schwierig und anspruchsvoll. Oder die Befürchtung, man sei der Gruppendynamik nicht immer gewachsen. Jedoch: eine ´Kleingruppe` besteht lt. EBM- Ziffer 35222/35223 aus 2 bis 4 Patient*innen.

    Das hängt ganz von Ihrer eigenen Planung ab. Sie können mehrere Gruppen parallel anbieten oder auch hintereinander. Dies ist ebenso frei wie die Einteilung der begleitenden Einzelstunden. Somit gehen wir von einem Zeitraum von 1 bis 2 Jahren aus.

    • Sie sind Psychotherapeut*in in Ausbildung an der Berliner FortbildungsAkademie:
      Die für die Zusatzqualifikation erforderliche Theorie und Selbsterfahrung haben Sie bereits im Rahmen der ´Grundausbildung` absolviert, die Behandlungsstunden führen Sie im Anschluss an Ihre Approbation durch.
    • Sie sind Psychotherapeut*in in Ausbildung oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut im Vertiefungsgebiet VT:
      Wir erkennen die bereits absolvierten Gruppenselbsterfahrungs- und Gruppentheoriestunden an, fehlende Module können Sie bei uns nachholen. Die Behandlungsstunden absolvieren Sie ebenfalls im Anschluss an Ihre Approbation.
    • Sie sind approbierte Psychologische Psychotherapeut:in gemäß Übergangsregelung PsychThG und absolvieren an der BFA die Fachkunde VT:
      Wir erkennen bereits absolvierte Gruppenselbsterfahrungs- und Gruppentheoriestunden an, sofern diese an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut abgeleistet wurden. Fehlende Module können Sie bei uns nachholen. Mit den Behandlungsstunden können Sie beginnen, wenn Sie die Theorie und Selbsterfahrung entweder schon absolviert haben oder zeitgleich absolvieren.
    • Sie sind niedergelassen als Psychologische Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in und verfügen über eine Abrechnungsgenehmigung in VT:
      Wir erkennen bereits absolvierte Gruppenselbsterfahrungs- und Gruppentheoriestunden an, sofern diese an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut abgeleistet wurden. Fehlende Module können Sie bei uns nachholen. Mit den Behandlungsstunden können Sie beginnen, nachdem Sie die Hälfte der Theorie und Selbsterfahrung absolviert haben.

    Das Curriculum führt sowohl in die Gruppentherapie von Kindern und Jugendlichen als auch in die Gruppentherapie von Erwachsenen ein. Entsprechend der Grundqualifikation der Fachkunde für die Einzeltherapie erkennen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Gruppentherapieweiterbildung an.

    Wir können mittlerweile auf eine Vielzahl von Manualen für Gruppenbehandlungen zurückgreifen. Sie entscheiden selbst, ob Sie (innerhalb der Verhaltenstherapie) manualisierte oder an Manuale angelehnte Behandlungen durchführen – oder auch ein eigenes Konzept verfolgen.

    In der Zentralambulanz vermitteln wir Ihnen die Patient*innen – wie gewohnt. In Ihren Praxen nutzen Sie eigene Kontakte zu überweisenden Kolleg*innen und führen selbst eine Patient*innenwarteliste.

    Auch hier geben wir nichts vor. Die Zusammenstellung der Gruppen folgt allein fachlichen Gesichtspunkten.

    Die Durchführung verhaltenstherapeutischer Gruppen im Umfang von 120 Stunden (= 60 Sitzungen à 100 Minuten) ist nach der Psychotherapievereinbarung sowohl in der Kombination mit Einzelsitzungen als auch im reinen Gruppensetting möglich. Im Rahmen der Weiterbildung können Sie auch ohne Kassenzulassung sowohl die Gruppentherapie- als auch die Einzeltherapiesitzungen über die Ambulanz der Berliner FortbildungsAkademie anbieten und abrechnen. Die Frequenz zwischen Gruppen- und Einzelsitzungen richtet sich nach dem Störungsbild und muss im Bericht an die/den Gutachter*in entsprechend begründet werden. Wenn Sie die Kombination von Einzel- und Gruppentherapiesitzungen wählen, muss der Anteil der Gruppentherapie-Doppelstunden im Vergleich zu den Einzelsitzungen mindestens 55% betragen. Rein formal gelten die üblichen Stundenkontingente, wobei die Gruppentherapiedoppelstunde rein rechnerisch einer Einzeltherapiestunde entspricht. Dies bedeutet bspw., dass Sie bei einer Kurzzeittherapie von 25 Std. 15 Gruppentherapiedoppelstunden und 10 Einzeltherapiestunden beantragen.

    Die Psychotherapievereinbarung enthält keine Regelung über die Reihenfolge bzw. Abfolge der Gruppen- und Einzelstunden. Damit zählen allein fachliche Gesichts­punkte.

    Die Psychotherapievereinbarung enthält dazu keine Vorgabe, Sie können also das Verhältnis selbst bestimmen.

    Die Psychotherapievereinbarung benennt die Mindestanzahl von 60 Doppelstunden Gruppenbehandlung sowie begleitende Einzelbehandlungen, wobei die Gruppenstunden mindestens 55% vom Gesamtkontingent darstellen müssen (siehe auch Frage 10). In der Kombination von Langzeit- und Kurzzeitbehandlungen kann es aufgrund der vorgegeben Bewilligungsschritte zu Überschreitungen der 60 Doppelstunden kommen, wobei wir von einer Höchstgrenze von 80 ausgehen. Die Anzahl der begleitenden Einzelstunden folgt fachlichen Gesichtspunkten, sofern oben genanntes Verhältnis eingehalten wird.

    Als Supervisor*innen kommen nur Kolleg*innen infrage, die von der BFA für die Zusatzqualifikation Gruppentherapie akkreditiert sind. Die entsprechende Liste erhalten Sie von uns.

    Wenn Sie über die Fachkunde VT für Einzelbehandlungen verfügen, brauchen Sie lediglich die Gruppenbehandlungsstunden supervidieren zu lassen. Falls nicht, sind sowohl die Gruppenbehandlungsstunden als auch die Einzelbehandlungsstunden supervisionspflichtig.

    Das Verhältnis ist 1 zu 4 – wie im Ausbildungsbereich. Das heißt, wenn Sie wöchentlich eine Einzelsitzung durchführen, benötigen Sie dafür – falls Sie überhaupt supervisionspflichtig sind – im Durchschnitt alle vier Wochen Supervision. Für die Gruppenstunden benötigen Sie im Durchschnitt alle 14 Tage eine Supervision, wenn Sie im Wochenturnus jeweils eine Doppelstunde Gruppentherapie durchführen. Wenn Sie mehrere Gruppentherapien parallel durchführen, können Sie in Absprache mit Ihrer/Ihrem Supervisor*in auch mehrere Gruppen während einer Supervisionssitzung besprechen.

    Das Antragsverfahren ist identisch mit dem Antragsverfahren für Einzel­be­handlungen. Allerdings begründen Sie im Bericht die Indikation für Gruppentherapie und benennen die Anzahl der Gruppen- und Einzelsitzungen.

    Ja, da sich die Kostenübernahmen auf einzelne Patient*innen und nicht auf eine ganze Gruppe beziehen.

    Beispiel 1: 
    2 Langzeitgruppen für Erwachsene mit 45 Stunden, aufgeteilt in 25 Gruppensitzungen und 20 Einzelsitzungen pro Patient*in sowie eine Kurzzeitgruppe, aufgeteilt in 15 Gruppen­sitzungen und 10 Einzelsitzungen pro Patient*in. Die Gruppengröße beträgt für alle Gruppen 4 Patient*innen.

    ProbatorikHonorar
    Probatorik
    (Stern-ambulanz)**
    Anzahl Gruppen-sitzungenHonorar
    Gruppen-sitzungen
    Anzahl
    Einzel-
    sitzungen
    Honorar Einzel-sitzungenGesamt-honorar
    Gruppe 45 St. gesamt3 /
    Patient
    360,00 €254.000,00 €20 mal 43.200,00 €7.560,00 €
    Gruppe 45 St. gesamt3 /
    Patient
    360,00 €254.000,00 €20 mal 43.200,00 €7.560,00 €
    Gruppe 45 St. gesamt3 /
    Patient
    360,00 €152.400,00 €10 mal 41.600,00 €4.360,00 €
    Summen361.080,00 €6510.400,00 €2008.000,00 €19.480,00 €

    Beispiel 2:
    4 Kurzzeitgruppen für Kinder und Jugendliche mit je 25 Stunden, aufgeteilt in 15 Gruppensitzungen und 10 Einzelsitzungen plus 6 Behandlungsstunden der Bezugspersonen. Die Gruppengröße beträgt für alle Gruppen 4 Patient*innen.

    ProbatorikHonorar
    Probatorik
    (Stern-ambulanz)**
    Anz.
    Gruppen-
    sitzungen
    Honorar
    Gruppen-
    sitzungen
    Anzahl
    Einzel-

    sitzungen
    Honorar
    Einzel-
    sitzungen
    Std.-
    anzahl
    Bezugs-
    pers.
    Honorar
    Bezugs-
    personen
    Gesamt-honorar
    Gruppe 25 + 6 St. gesamt5 /
    Patient
    600,00 €152.400,00 €10 mal 41.600,00 €6 mal 4960,00 €5.560,00 €
    Gruppe 25 + 6 St. gesamt5 /
    Patient
    600,00 €152.400,00 €10 mal 41.600,00 €6 mal 4960,00 €5.560,00 €
    Gruppe 25 + 6 St. gesamt5 /
    Patient
    600,00 €152.400,00 €10 mal 41.600,00 €6 mal 4960,00 €5.560,00 €
    Gruppe 25 + 6 St. gesamt5 /
    Patient
    600,00 €152.400,00 €10 mal 41.600,00 €6 mal 4960,00 €5.560,00 €
    Summen802.400,00 €609.600,00 €1606.400,00 €963.840,00 €22.240,00 €

    Beispiel 3:
    2 Langzeitgruppen für Erwachsene mit 45 Stunden, aufgeteilt in 25 Gruppensitzungen und 20 Einzelsitzungen pro Patient:in sowie zwei Kurzzeitgruppen für Erwachsene, aufgeteilt in 15 Gruppensitzungen und 10 Einzelsitzungen pro Patient*in. Die Gruppengröße beträgt für alle Gruppen 4 Patient:innen.

    ProbatorikHonorar
    Probatorik
    (Stern-ambulanz)**
    Anzahl Gruppen-sitzungenHonorar
    Gruppen-sitzungen
    Anzahl Einzel-
    sitzungen
    Honorar Einzel-sitzungenGesamt-honorar
    Gruppe 45 gesamt4 /
    Patient
    480,00 €254.000,00 €20 mal 43.200,00 €7.680,00 €
    Gruppe 45 gesamt4 /
    Patient
    480,00 €254.000,00 €20 mal 43.200,00 €7.680,00 €
    Gruppe 45 gesamt4 /
    Patient
    480,00 €252.400,00 €10 mal 41.600,00 €4.480,00 €
    Gruppe 45 gesamt4 /
    Patient
    480,00 €252.400,00 €10 mal 41.600,00 €4.480,00 €
    Summen641.920,00 €8012.800,00 €2409.600,00 €24.320,00 €

    * Es handelt sich um Beispielrechnungen mit den zurzeit gültigen Honoraren. Die Berliner FortbildungsAkademie kann wegen der Honorarschwankungen für psychotherapeutische Leistungen und variierenden betriebswirtschaftlichen Einflussgrößen die hier benannten Überschüsse nicht garantieren.

    ** Das Honorar für probatorische Sitzungen in der Zentralambulanz beträgt zurzeit 20,00 €/Stunde, in den Sternambulanzen 30,00 €/Stunde.

    Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Die Honorare werden etwa 6 Wochen nach Quartalsende ausgezahlt.

    Sie erhalten von der Berliner FortbildungsAkademie ein Abschlusszertifikat, in dem alle Leistungen, die Sie erbracht haben, differenziert aufgeführt sind. Mit diesem Zertifikat können Sie im Kontext einer Abrechnungsgenehmigung für Einzeltherapie ebenfalls die Abrechnungsgenehmigung für die Gruppenziffern lt. EBM bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beantragen.

    Zunächst natürlich in den Ambulanzen der Berliner FortbildungsAkademie. Weiterhin kommen Praxen infrage, für die Sie selbst eine Eignung feststellen. Dies können Sie aufgrund Ihrer Approbation (und den daraus resultierenden berufsrechtlichen Vorgaben) selbst entscheiden und bestätigen uns die Eignung als ´Sternambulanz`.

    Die Kosten setzen sich zusammen aus den Gebühren für Theorie- und Selbsterfahrungsstunden sowie den Supervisionshonoraren. Absolvent*innen der BFA zahlen ausschließlich die Supervisionshonorare für die Gruppenbehandlungsstunden, da die Gruppentheorie und die Gruppenselbsterfahrung schon in der ´Grundausbildung` enthalten sind und die Einzeltherapiestunden (im Rahmen der Zusatzqualifikation) nicht supervisionspflichtig sind.


    Ein Beispiel: Die 60 Doppelstunden Gruppentherapie werden im Gruppensetting supervidiert, wobei in einer Supervisionsstunde bis zu 3 Gruppen eingebracht werden können. Für die – in der Psychotherapievereinbarung benannten mindestens 30 Supervisionsstunden – und einem Honorar von Euro 25,00 € pro Gruppensupervisionsstunde betragen die Gesamtkosten für die Zusatzqualifikation in diesem Beispiel 750,00 €.

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