Zusatzqualifikationen
Kinder- und Jugendlichentherapie
Die Zukunft mitgestalten
Durch eine Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) können Sie die Bedürfnisse von jungen Menschen in den Fokus nehmen und sie begleiten auf dem Weg zu einem gesunden und erfüllten Leben.
Für die KJP-Zusatzqualifikation sind gemäß Psychotherapievereinbarung (Stand 01.01.2025) mindestens notwendig:
- 200 Stunden eingehende theoretische Kenntnisse bei Kindern und Jugendlichen und der verfahrensspezifischen Anwendung psychotherapeutischer Methoden und Techniken,
- 200 Therapieeinheiten eingehende praktische Erfahrungen und Fertigkeiten durch Patientenbehandlungen bei Kindern und Jugendlichen in mindestens drei Behandlungsfällen (davon mind. eine LZT und eine KZT),
- 50 Stunden Supervision der Patientenbehandlungen.
Die benötigten theoretischen Module bieten wir derzeit nicht an, Sie können sie bei anderen staatlich anerkannten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolvieren und von uns anerkennen lassen. Informationen hierzu lassen wir Ihnen gerne auf Anfrage zukommen.
Die Behandlungsstunden können in unseren extra dafür eingerichteten und gut ausgestatteten Räumlichkeiten durchgeführt werden. Qualifizierte Supervisor*innen können über unsere interne Datenbank gefunden werden.
Curriculum
Wir bieten derzeit kein eigenes Theorie-Curriculum an. Sie können Theorie-Module an anderen staatlich anerkannten Aus- und Weiterbildungsinstituten (VT) besuchen und von uns anerkennen lassen. Wir kooperieren mit einigen Instituten, die ihre Seminare für unsere Weiterbildungsteilnehmer*innen geöffnet haben. Das ermöglicht Ihnen eine individuelle und interessengeleitete Zusammenstellung eines Curriculums. Wir unterstützen Sie bei der inhaltlichen und organisatorischen Planung des Curriculums, kommen Sie auf uns zu!
Theorie
Wir bieten derzeit nur ein eigenes Theorie-Modul an (10 Unterrichtseinheiten). Die übrigen Module (190 Unterrichtseinheiten) belegen Sie an kooperierenden Instituten.
Die Kosten für Theorie-Module an anderen staatlich anerkannten Instituten variieren i.d.R. zwischen 18,00 – 25,00 € pro Stunde. Bei 200 benötigten Unterrichtseinheiten kommen Sie auf Kosten zwischen 3.600,00 – 5.000,00 €.
Praxis
In der praktischen Weiterbildung absolvieren Sie 200 Behandlungsstunden á 50,70 €. Dem gegenüber stehen Kosten für Supervision im Verhältnis 1:4, d.h. 50 Stunden Supervision á ca. 100,00 €.
Ihre Einnahmen (200 x 50,70 € = 10.140,00 €) in der praktischen Weiterbildung übersteigen also erheblich Ihre Ausgaben (50 x 100,00 € = 5.000,00 €) und refinanzieren die Ausgaben für die benötigte Theorie.
Wenn Sie sich für die KJP Zusatzqualifikation interessieren, füllen Sie das nachfolgende Formular aus – wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Sollten Sie noch offene Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.