Master im Ausland?

Master im Ausland?

 

Wir unterstützen Sie!

Bewerber:innen mit ausländischen Studienabschlüssen sind uns sehr willkommen, denn wir betrachten ein Auslandsstudium als wertvolle und bereichernde Erfahrung.

Daher helfen wir bei der Anerkennung des Studiums für die Psychotherapieausbildung und Approbation.

 

Die Situation:

Die Zugangsvoraussetzung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG in Übereinstimmung der Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 PsychTh-AprV sind nur dann erfüllt, wenn ein/e Ausbildungskandidat/in nachweisen kann, dass er/sie

  • In einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum einen Masterstudiengang in Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie beinhaltet, an einer Universität absolviert hat und ein entsprechendes Masterzeugnis vorlegen kann, oder
  • In einem anderen Staat (außerhalb der EU) ein dem deutschen Diplomstudium gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie, das das Fach Klinische Psychologie beinhaltet, erfolgreich abgeschlossen hat.

Die weiteren Vorgaben, die für die Prüfung der einzelnen Abschlüsse zu beachten sind, werden durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales selbst länder- und teilweise auch universitäts- bzw. einzelfallbezogen von der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) abgefragt bzw. in der von der ZAB zur Verfügung gestellten bundesweiten zentralen Datenbank ´anabin` aktuell recherchiert.

Darüber hinaus schreibt das Landesamt für Gesundheit vor, dass das Ausbildungsinstitut selbst – und nicht der:die Ausbildungskandidat:in – vor Beginn der Ausbildung eine entsprechende Anfrage an das Landesamt richten muss. Diese Anfrage sollte möglichst frühzeitig erfolgen, da die Bearbeitungsdauer mehrere Monate beträgt. Die Rechtsauskunft zur Anerkennung des ausländischen Studienabschlusses geht dann ebenfalls an das Ausbildungsinstitut.

Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung einer Anfrage durch das Landesamt ist die verbindliche Zusage des antragstellenden Instituts für einen Ausbildungsplatz des:der Kandidat:in.

 

Unser Angebot:

Zunächst laden wir Sie zu einem unverbindlichen Gespräch ein, bei dem wir Ihre Fragen beantworten und Sie die BFA kennen lernen können.

Wenn Sie Ihre Psychotherapieausbildung an der BFA anstreben, bewerben Sie sich bei uns. Nach unserer Zusage für einen Ausbildungsplatz und den Unterschriften unter dem Ausbildungsvertrag stellen wir für Sie die Anfrage beim Berliner Landesamt für Gesundheit. Nach einem positiven Bescheid nutzen Sie den flexiblen Einstieg in die Ausbildung. Falls das Landesamt Ihren Abschluss nicht anerkennt, können Sie vom Ausbildungsvertrag zurücktreten.