Beispielkalkulation Ergänzungsqualifikation Gruppenverfahren
In der Verrechnung von Gebühren und Einnahmen ergeben sich auf der Grundlage bestehender Vergütungsregelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Zahlen:
Gebühren* (max. 48 Theoriestunden, Verwaltungs- und Betreuungskosten) | 720,00 € |
Supervisionskosten (40 Gruppensupervisionsstunden à 25,00 € für die beispielhafte Mindeststundenzahl von 60 Doppelstunden Gruppenbehandlung; Einzelbehandlungen sind nach der Approbation nicht mehr supervisionspflichtig) |
1.000,00 € |
Gesamtkosten | 1.720,00 € |
Einnahmen aus Sternambulanzbehandlungen | |
60 genehmigte Gruppenbehandlungsstunden (Doppelstunden)** | 10.027,20 € |
48 Stunden probatorische Sitzungen*** | 1.440,00 € |
132 genehmigte Einzelbehandlungsstunden**** | 6.032,40 € |
Überschuss***** | 15.779,60 € |
* Für Ausbildungsteilnehmer:innen der BFA ist die Zusatzqualifikation Gruppenverfahren gebührenfrei, da die Theorieseminare zur Gruppenpsychotherapie im VT-Curriculum enthalten sind. Für externe Teilnehmer:innennnen gilt: Die Institutsleitung kann Gruppentherapieseminare, die im Rahmen des Theoriecurriculums eines staatlich anerkannten Ausbildungsinstitutes bereits absolviert wurden, für die Ergänzungsqualifikation anerkennen. Die Gebühren reduzieren sich dann um jeweils 15,00 € pro bereits absolvierter Theoriestunde.
** In diesem Beispiel gehen wir von einer Gruppengröße von 4 Patient:innen aus (unter der Voraussetzung, dass alle Patient:innen anwesend sind). Das Honorar für eine genehmigte Doppelstunde (à 100 Min.) beträgt pro Patient:in 41,78 €
*** Bei 3 Behandlungsgruppen à 4 Patient:innen und jeweils 4 probatorische Sitzungen pro Patient:in, also 48 Stunden. Das Stundenhonorar für eine probatorische Sitzung beträgt 30,00 €.
**** Einzelbehandlungsstunden, beispielhaft 4 Patient:innen in jeweils 3 Gruppen, davon eine Langzeittherapiegruppe von 45 Stunden (aufgeteilt in 32 Gruppenstunden und 13 Einzelstunden) sowie zwei Kurzzeittherapiegruppen (aufgeteilt in jeweils 14 Gruppenstunden und 10 Einzelstunden). Das Honorar für eine genehmigte Einzelstunde beträgt zurzeit 45,70 €.
***** Es handelt sich um eine Beispielrechnung mit Richtwerten, die der Orientierung dienen soll. Die Berliner FortbildungsAkademie kann wegen der Honorarschwankungen für psychotherapeutische Leistungen und variierenden betriebswirtschaftlichen Einflussgrößen den o. g. Überschuss nicht garantieren.