FAQ zur Zusatzqualifikation für Gruppenverfahren in VT

FAQ zur Zusatzqualifikation für Gruppenverfahren in VT

 

Was spricht dafür, die Gruppenqualifikation zu erwerben?

    • Interesse: Das Gruppensetting bietet sich für eine Vielzahl von Störungsbildern an. Gruppentherapie in VT ist für die Patient:innen ein Ort intensiver Auseinandersetzung mit sich und den anderen. Die Erweiterung der Selbst- und Fremdwahrnehmung, die gegenseitige Förderung der Patient:innen untereinander sowie die Initiierung und Begleitung gruppendynamischer Prozesse stellen für uns Therapeut:innen ein interessantes und kreatives Betätigungsfeld dar.
    • Chancen: Die Qualifikation für Gruppenverfahren ist auch aus Arbeitgebersicht ein Kompetenzvorsprung – nicht zuletzt aus ökonomischen Gründen. Rückmeldungen von Absolvent:innen belegen, dass die Zusatzqualifikation die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern.
    • Finanzen: Für die Zeit nach der Approbation bietet die Weiterbildung die Möglichkeit, weiterhin psychotherapeutisch zu arbeiten – auch im Sinne einer ´Zwischenfinanzierung`.
    • Niederlassung: Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen kann eine Abrechnungsgenehmigung für die Gruppenpsychotherapie in VT in Zusammenhang mit der Niederlassung beantragt werden.
    • Praxisprofil: In der Perspektive der eigenen Niederlassung ergänzt die Gruppentherapie das Angebotsspektrum der Praxis, die Vergütung für eine Gruppenstunde (bei 4 Patient:innen) ist etwa doppelt so hoch wie in der Einzeltherapie.

…und was spricht dagegen?

  • Gruppentherapie kann vielleicht in der eigenen Berufsituation und auch perspektivisch nicht relevant sein.
  • Auch persönliche Gründe mögen eine Rolle spielen wie z.B. die Annahme, Gruppentherapie sei besonders schwierig und anspruchsvoll. Oder die Befürchtung, man sei der Gruppendynamik nicht immer gewachsen. Jedoch: eine ´Kleingruppe` besteht lt. EBM- Ziffer 35222/35223 aus 2 bis 4 Patient:innen.

Woraus besteht die Zusatzqualifikation?

Dies ist in der Psychotherapievereinbarung § 6 festgelegt:

  • Mindestens 40 Doppelstunden verhaltentherapeutische Selbsterfahrung in der Gruppe
  • Mindestens 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik
  • Mindestens 60 Doppelstunden kontinuierlicher Gruppenbehandlung – auch in mehreren Gruppen unter Supervision von mindestens 40 Stunden
  • Und weiter: „Gruppenbehandlung in der Verhaltenstherapie ist nur in der Kombination mit Einzelbehandlung zulässig.
    Die Kombination von Gruppenbehandlung und Einzelbehandlung ist in der Begründung zum Antrag darzustellen“
    (Psychotherapievereinbarung § 11 Abs. 8). Damit ist die Einzelbehandlung integraler Bestandteil der Zusatzqualifikation.

Wie lange dauert sie?

Das hängt ganz von Ihrer eigenen Planung ab. Sie können mehrere Gruppen parallel anbieten oder auch hintereinander. Dies ist ebenso frei wie die Einteilung der begleitenden Einzelstunden. Somit gehen wir von einem Zeitraum von 1 bis 2 Jahren aus.

Welche formalen Voraussetzungen für die Teilnahme muss ich erfüllen?

  • Sie sind Psychotherapeut:in in Ausbildung an der Berliner FortbildungsAkademie:
    Die für die Zusatzqualifikation erforderliche Theorie und Selbsterfahrung haben Sie bereits im Rahmen der ´Grundausbildung` absolviert, die Behandlungsstunden führen Sie im Anschluss an Ihre Approbation durch.
  • Sie sind Psychotherapeut:in in Ausbildung oder Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut:in an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut im Vertiefungsgebiet VT:
    Wir erkennen die bereits absolvierten Gruppenselbsterfahrungs- und Gruppentheoriestunden an, fehlende Module können Sie bei uns nachholen. Die Behandlungsstunden absolvieren Sie ebenfalls im Anschluss an Ihre Approbation.
  • Sie sind approbierte Psychologische Psychotherapeut:in gemäß Übergangsregelung PsychThG und absolvieren an der BFA die Fachkunde VT:
    Wir erkennen bereits absolvierte Gruppenselbsterfahrungs- und Gruppentheoriestunden an, sofern diese an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut abgeleistet wurden. Fehlende Module können Sie bei uns nachholen. Mit den Behandlungsstunden können Sie beginnen, wenn Sie die Theorie und Selbsterfahrung entweder schon absolviert haben oder zeitgleich absolvieren.
  • Sie sind niedergelassen als Psychologische Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut:in und verfügen über eine Abrechnungsgenehmigung in VT:
    Wir erkennen bereits absolvierte Gruppenselbsterfahrungs- und Gruppentheoriestunden an, sofern diese an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut abgeleistet wurden. Fehlende Module können Sie bei uns nachholen. Mit den Behandlungsstunden können Sie beginnen, nachdem Sie die Hälfte der Theorie und Selbsterfahrung absolviert haben.

Ich bin Psychologische Psychotherapeut:in (Kinder und Jugendlichen Psychotherapeut:in) – gilt die Zusatzqualifikation auch für Kinder und Jugendliche (Erwachsene)?

Das Curriculum führt sowohl in die Gruppentherapie von Kindern und Jugendlichen als auch in die Gruppentherapie von Erwachsenen ein. Entsprechend der Grundqualifikation der Fachkunde für die Einzeltherapie eines:einer Teilnehmer:in erkennen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Gruppentherapieweiterbildung für beide Bereiche an.

Muss ich mich bei der konzeptionellen Gestaltung an Therapiemanuale halten?

Wir können mittlerweile auf eine Vielzahl von Manualen für Gruppenbehandlungen zurückgreifen. Sie entscheiden selbst, ob Sie (innerhalb der Verhaltenstherapie) manualisierte oder an Manuale angelehnte Behandlungen durchführen – oder auch ein eigenes Konzept verfolgen.

Wie finde ich Patient:innen?

In der Zentralambulanz vermitteln wir Ihnen die Patient:innen – wie gewohnt. In Ihren Praxen nutzen Sie eigene Kontakte zu überweisenden Kolleg:innen und führen selbst eine Patient:innenwarteliste.

Muss ich bei der Zusammenstellung der Patient:innen auf gleiche Diagnosen achten?

Auch hier geben wir nichts vor. Die Zusammenstellung der Gruppen folgt allein fachlichen Gesichtspunkten.

Was ist mit der Kombination von Einzel- und Gruppensitzungen gemeint?

Die Durchführung verhaltenstherapeutischer Gruppen im Umfang von 120 Stunden (= 60 Sitzungen à 100 Minuten) ist nach der Psychotherapievereinbarung sowohl in der Kombination mit Einzelsitzungen als auch im reinen Gruppensetting möglich. Im Rahmen der Weiterbildung können Sie auch ohne Kassenzulassung sowohl die Gruppentherapie- als auch die Einzeltherapiesitzungen über die Ambulanz der Berliner FortbildungsAkademie anbieten und abrechnen. Die Frequenz zwischen Gruppen- und Einzelsitzungen richtet sich nach dem Störungsbild und muss im Bericht an den Gutachter entsprechend begründet werden. Wenn Sie die Kombination von Einzel- und Gruppentherapiesitzungen wählen, muss der Anteil der Gruppentherapie-Doppelstunden im Vergleich zu den Einzelsitzungen mindestens 55% betragen. Rein formal gelten die üblichen Stundenkontingente, wobei die Gruppentherapiedoppelstunde rein rechnerisch einer Einzeltherapiestunde entspricht. Dies bedeutet bspw., dass Sie bei einer Kurzzeittherapie von 25 Std. 15 Gruppentherapiedoppelstunden und 10 Einzeltherapiestunden beantragen.

In welcher Reihenfolge muss ich die Stunden absolvieren?

Die Psychotherapievereinbarung enthält keine Regelung über die Reihenfolge bzw. Abfolge der Gruppen- und Einzelstunden. Damit zählen allein fachliche Gesichts­punkte.

Wo kann ich die Behandlungen durchführen?

Zunächst natürlich in den Ambulanzen der Berliner FortbildungsAkademie. Weiterhin kommen Praxen infrage, für die Sie selbst eine Eignung feststellen. Dies können Sie aufgrund Ihrer Approbation (und den daraus resultierenden berufsrechtlichen Vorgaben) selbst entscheiden und bestätigen uns die Eignung als ´Sternambulanz`.

Welchen Spielraum habe ich für die Anzahl der Gruppen- und Einzelbehandlungsstunden?

Die Psychotherapievereinbarung benennt die Mindestanzahl von 60 Doppelstunden Gruppenbehandlung sowie begleitende Einzelbehandlungen, wobei die Gruppenstunden mindestens 55% vom Gesamtkontingent darstellen müssen (siehe auch Frage 10). In der Kombination von Langzeit- und Kurzzeitbehandlungen kann es aufgrund der vorgegeben Bewilligungsschritte zu Überschreitungen der 60 Doppelstunden kommen, wobei wir von einer Höchstgrenze von 80 ausgehen. Die Anzahl der begleitenden Einzelstunden folgt fachlichen Gesichtspunkten, sofern oben genanntes Verhältnis eingehalten wird.

Wie finde ich Supervisor:innen?

Als Supervisor:nnen kommen nur Kolleginnen und Kollegen infrage, die von der BFA für die Zusatzqualifikation Gruppentherapie akkreditiert sind. Die entsprechende Liste erhalten Sie von uns.

Welche Stunden muss ich supervidieren lassen?

Wenn Sie über die Fachkunde VT für Einzelbehandlungen verfügen, brauchen Sie lediglich die Gruppenbehandlungsstunden supervidieren zu lassen. Falls nicht, sind sowohl die Gruppenbehandlungsstunden als auch die Einzelbehandlungsstunden supervisionspflichtig.

Wie ist das Verhältnis Supervisionsstunden zu Behandlungsstunden?

Das Verhältnis ist 1 zu 4 – wie im Ausbildungsbereich. Das heißt, wenn Sie wöchentlich eine Einzelsitzung durchführen, benötigen Sie dafür – falls Sie überhaupt supervisionspflichtig sind – im Durchschnitt alle vier Wochen Supervision. Für die Gruppenstunden benötigen Sie im Durchschnitt alle 14 Tage eine Supervision, wenn Sie im Wochenturnus jeweils eine Doppelstunde Gruppentherapie durchführen. Wenn Sie mehrere Gruppentherapien parallel durchführen, können Sie in Absprache mit Ihrem: Ihrer Supervisor:in auch mehrere Gruppen während einer Supervisionssitzung besprechen.

Wie ist das Verhältnis Gruppensupervision zu Einzelsupervision?

Die Psychotherapievereinbarung enthält dazu keine Vorgabe, Sie können also das Verhältnis selbst bestimmen.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Das Antragsverfahren ist identisch mit dem Antragsverfahren für Einzel­be­handlungen. Allerdings begründen Sie im Bericht die Indikation für Gruppentherapie und benennen die Anzahl der Gruppen- und Einzelsitzungen.

Muss ich für jeden:jede Patient:in einen Antrag stellen?

Ja, da sich die Kostenübernahmen auf einzelne Patient:innen und nicht auf eine ganze Gruppe beziehen.

Wie sieht es mit den Kosten aus?

Die Kosten setzen sich zusammen aus den Gebühren für Theoriestunden und Selbsterfahrungsstunden sowie den Supervisionshonoraren. Absolvent:innen der BFA zahlen ausschließlich die Supervisionshonorare für die Gruppenbehandlungsstunden, da die Gruppentheorie und die Gruppenselbsterfahrung schon in der ´Grundausbildung` enthalten sind und die Einzeltherapiestunden (im Rahmen der Zusatzqualifikation) nicht supervisionspflichtig sind.
Ein Beispiel: Die 60 Doppelstunden Gruppentherapie werden im Gruppensetting supervidiert, wobei in einer Supervisionsstunde bis zu
3 Gruppen eingebracht werden können. Für die – in der Psychotherapievereinbarung benannten mindestens 40 Supervisionsstunden – und einem Honorar von Euro 20,- / Gruppensupervisionsstunde betragen die Gesamtkosten für die Zusatzqualifikation in diesem Beispiel 800,00 €

Welche Honorare kann ich innerhalb der Zusatzqualifikation erzielen?

Das hängt ganz von Ihrer Gestaltung ab. Dazu einige Beispiele *:

 

Beispiel 1: 
2 Langzeitgruppen für Erwachsene mit 45 Stunden, aufgeteilt in 25 Gruppensitzungen und 20 Einzelsitzungen pro Patient:in sowie eine Kurzzeitgruppe, aufgeteilt in 15 Gruppen­sitzungen und 10 Einzelsitzungen pro Patient:in. Die Gruppengröße beträgt für alle Gruppen 4 Patient:innen.

 

Probatorik Honorar
Probatorik
(Sternambulanz)**
Anzahl Gruppen-sitzungen Honorar
Gruppen-sitzungen
Anzahl Einzel-
sitzungen
Honorar Einzel-sitzungen Gesamthonorar
Gruppe 45 St. gesamt 3 / Patient 360,00 € 25 4.000,00 € 20 mal 4 3.200,00 € 7.560,00 €
Gruppe 45 St. gesamt 3 / Patient 360,00 € 25 4.000,00 € 20 mal 4 3.200,00 € 7.560,00 €
Gruppe 45 St. gesamt 3 / Patient 360,00 € 15 2.400,00 € 10 mal 4 1.600,00 € 4.360,00 €
Summen 36 1.080,00 € 65 10.400,00 € 200 8.000,00 € 19.480,00 €

 

Beispiel 2:
4 Kurzzeitgruppen für Kinder und Jugendliche mit je 25 Stunden, aufgeteilt in 15 Gruppensitzungen und 10 Einzelsitzungen plus 6 Behandlungsstunden der Bezugspersonen. Die Gruppengröße beträgt für alle Gruppen 4 Patient:innen.

 

Probatorik Honorar
Probatorik
(Sternambulanz)**
Anzahl
Gruppen-
sitzungen
Honorar
Gruppen-
sitzungen
Anzahl
Einzel-

sitzungen
Honorar
Einzel-
sitzungen
Stunden-
anzahl
Bezugs-
personen
Honorar
Bezugs-
personen
Gesamthonorar
Gruppe 25 + 6 St. gesamt 5 / Patient 600,00 € 15 2.400,00 € 10 mal 4 1.600,00 € 6 mal 4 960,00 € 5.560,00 €
Gruppe 25 + 6 St. gesamt 5 / Patient 600,00 € 15 2.400,00 € 10 mal 4 1.600,00 € 6 mal 4 960,00 € 5.560,00 €
Gruppe 25 + 6 St. gesamt 5 / Patient 600,00 € 15 2.400,00 € 10 mal 4 1.600,00 € 6 mal 4 960,00 € 5.560,00 €
Gruppe 25 + 6 St. gesamt 5 / Patient 600,00 € 15 2.400,00 € 10 mal 4 1.600,00 € 6 mal 4 960,00 € 5.560,00 €
Summen 80 2.400,00 € 60 9.600,00 € 160 6.400,00 € 96 3.840,00 € 22.240,00 €

 

 

Beispiel 3:
2 Langzeitgruppen für Erwachsene mit 45 Stunden, aufgeteilt in 25 Gruppensitzungen und 20 Einzelsitzungen pro Patient:in sowie zwei Kurzzeitgruppen für Erwachsene, aufgeteilt in 15 Gruppensitzungen und 10 Einzelsitzungen pro Patient:in. Die Gruppengröße beträgt für alle Gruppen 4 Patient:innen.

 

Probatorik Honorar
Probatorik
(Sternambulanz)**
Anzahl Gruppensitzungen Honorar
Gruppensitzungen
Anzahl Einzel-
sitzungen
Honorar Einzelsitzungen Gesamthonorar
Gruppe 45 gesamt 4 / Patient 480,00 € 25 4.000,00 € 20 mal 4 3.200,00 € 7.680,00 €
Gruppe 45 gesamt 4 / Patient 480,00 € 25 4.000,00 € 20 mal 4 3.200,00 € 7.680,00 €
Gruppe 45 gesamt 4 / Patient 480,00 € 25 2.400,00 € 10 mal 4 1.600,00 € 4.480,00 €
Gruppe 45 gesamt 4 / Patient 480,00 € 25 2.400,00 € 10 mal 4 1.600,00 € 4.480,00 €
Summen 64 1.920,00 € 80 12.800,00 € 240 9.600,00 € 24.320,00 €

 

 

* Es handelt sich um Beispielrechnungen mit den zurzeit gültigen Honoraren. Die Berliner FortbildungsAkademie kann wegen der Honorarschwankungen für psychotherapeutische Leistungen und variierenden betriebswirtschaftlichen Einflussgrößen die hier benannten Überschüsse nicht garantieren.

** Das Honorar für probatorische Sitzungen in der Zentralambulanz beträgt zurzeit 20,00 €/Stunde, in den Sternambulanzen 30,00 €/Stunde.

Wann werden die Honorare ausgezahlt?

Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Die Honorare werden etwa 6 Wochen nach Quartalsende ausgezahlt.

Was erhalte ich zum Abschluss der Zusatzqualifikation?

Sie erhalten von der Berliner FortbildungsAkademie ein Abschlusszertifikat, in dem alle Leistungen, die Sie erbracht haben, differenziert aufgeführt sind. Mit diesem Zertifikat können Sie im Kontext einer Abrechnungsgenehmigung für Einzeltherapie ebenfalls die Abrechnungsgenehmigung für die Gruppenziffern lt. EBM bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beantragen.

 

 

1 Was spricht dafür, die Gruppenqualifikation zu erwerben?
2. …und was spricht dagegen?
3. Woraus besteht die Zusatzqualifikation?
4. Wie lange dauert sie?
5. Welche formalen Voraussetzungen für die Teilnahme muss ich erfüllen?
6. Ich bin Psychologische PsychotherapeutIn (Kinder und Jugendlichen PsychotherapeutIn)
– gilt die Zusatzqualifikation auch für Kinder und Jugendliche (Erwachsene)?
7. Muss ich mich bei der konzeptionellen Gestaltung an Therapiemanuale halten?
8. Wie finde ich PatientInnen?
9. Muss ich bei der Zusammenstellung der PatientInnen auf gleiche Diagnosen achten?
10 Was ist mit der Kombination von Einzel- und Gruppensitzungen gemeint?
11. In welcher Reihenfolge muss ich die Stunden absolvieren?
12. Wo kann ich die Behandlungen durchführen?
13. Welchen Spielraum habe ich für die Anzahl der Gruppen- und Einzelbehandlungsstunden?
14. Wie finde ich SupervisorInnen?
15. Welche Stunden muss ich supervidieren lassen?
16. Wie ist das Verhältnis Supervisionsstunden zu Behandlungsstunden?
17. Wie ist das Verhältnis Gruppensupervision zu Einzelsupervision?
18. Wie funktioniert das Antragsverfahren?
19. Muss ich für jeden Patienten einen Antrag stellen?
20. Wie sieht es mit den Kosten aus?
21. Welche Honorare kann ich innerhalb der Zusatzqualifikation erzielen?
22. Wann werden die Honorare ausgezahlt?
23. Was erhalte ich zum Abschluss der Zusatzqualifikation?
1. Was spricht dafür, die Gruppenqualifikation zu erwerben?
Interesse: Das Gruppensetting bietet sich für eine Vielzahl von Störungsbildern an. Gruppentherapie in VT ist für die PatientInnen ein Ort intensiver Auseinandersetzung mit sich und den anderen. Die Erweiterung der Selbst- und Fremdwahrnehmung, die gegenseitige Förderung der PatientInnen untereinander sowie die Initiierung und Begleitung gruppendynamischer Prozesse stellen für uns TherapeutInnen ein interessantes und kreatives Betätigungsfeld dar.
Chancen: Die Qualifikation für Gruppenverfahren ist auch aus Arbeitgebersicht ein Kompetenzvorsprung – nicht zuletzt aus ökonomischen Gründen. Rückmeldungen von AbsolventInnen belegen, dass die Zusatzqualifikation die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern.
Finanzen: Für die Zeit nach der Approbation bietet die Weiterbildung die Möglichkeit, weiterhin psychotherapeutisch zu arbeiten – auch im Sinne einer ´Zwischenfinanzierung`.
Niederlassung: Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen kann eine Abrechnungsgenehmigung für die Gruppenpsychotherapie in VT in Zusammenhang mit der Niederlassung beantragt werden.
Praxisprofil: In der Perspektive der eigenen Niederlassung ergänzt die Gruppentherapie das Angebotsspektrum der Praxis, die Vergütung für eine Gruppenstunde (bei 4 PatientInnen) ist etwa doppelt so hoch wie in der Einzeltherapie.
2. …und was spricht dagegen?
Gruppentherapie kann vielleicht in der eigenen Berufsituation und auch perspektivisch nicht relevant sein.
Auch persönliche Gründe mögen eine Rolle spielen wie z.B. die Annahme, Gruppentherapie sei besonders schwierig und anspruchsvoll. Oder die Befürchtung, man sei der Gruppendynamik nicht immer gewachsen. Jedoch: eine ´Kleingruppe` besteht lt. EBM- Ziffer 35222/35223 aus 2 bis 4 PatientInnen.
3. Woraus besteht die Zusatzqualifikation?
Dies ist in der Psychotherapievereinbarung § 6 festgelegt:
Mindestens 40 Doppelstunden verhaltentherapeutische Selbsterfahrung in der Gruppe
Mindestens 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik
Mindestens 60 Doppelstunden kontinuierlicher Gruppenbehandlung – auch in mehreren Gruppen unter Supervision von mindestens 40 Stunden
Und weiter: „Gruppenbehandlung in der Verhaltenstherapie ist nur in der Kombination mit Einzelbehandlung zulässig.
Die Kombination von Gruppenbehandlung und Einzelbehandlung ist in der Begründung zum Antrag darzustellen“
(Psychotherapievereinbarung § 11 Abs. 8). Damit ist die Einzelbehandlung integraler Bestandteil der Zusatzqualifikation.
4. Wie lange dauert sie?
Das hängt ganz von Ihrer eigenen Planung ab. Sie können mehrere Gruppen parallel anbieten oder auch hintereinander. Dies ist ebenso frei wie die Einteilung der begleitenden Einzelstunden. Somit gehen wir von einem Zeitraum von 1 bis 2 Jahren aus.
5. Welche formalen Voraussetzungen für die Teilnahme muss ich erfüllen?
Sie sind PsychotherapeutIn in Ausbildung an der Berliner FortbildungsAkademie:
Die für die Zusatzqualifikation erforderliche Theorie und Selbsterfahrung haben Sie bereits im Rahmen der ´Grundausbildung` absolviert, die Behandlungsstunden führen Sie im Anschluss an Ihre Approbation durch.
Sie sind PsychotherapeutIn in Ausbildung oder Kinder- und Jugendlichen PsychotherapeutIn an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut im Vertiefungsgebiet VT:
Wir erkennen die bereits absolvierten Gruppenselbsterfahrungs- und Gruppentheoriestunden an, fehlende Module können Sie bei uns nachholen. Die Behandlungsstunden absolvieren Sie ebenfalls im Anschluss an Ihre Approbation.
Sie sind approbierte Psychologische PsychotherapeutIn gemäß Übergangsregelung PsychThG und absolvieren an der BFA die Fachkunde VT:
Wir erkennen bereits absolvierte Gruppenselbsterfahrungs- und Gruppentheoriestunden an, sofern diese an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut abgeleistet wurden. Fehlende Module können Sie bei uns nachholen. Mit den Behandlungsstunden können Sie beginnen, wenn Sie die Theorie und Selbsterfahrung entweder schon absolviert haben oder zeitgleich absolvieren.
Sie sind niedergelassen als Psychologische PsychotherapeutIn oder Kinder- und Jugendlichen PsychotherapeutIn und verfügen über eine Abrechnungsgenehmigung in VT:
Wir erkennen bereits absolvierte Gruppenselbsterfahrungs- und Gruppentheoriestunden an, sofern diese an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut abgeleistet wurden. Fehlende Module können Sie bei uns nachholen. Mit den Behandlungsstunden können Sie beginnen, nachdem Sie die Hälfte der Theorie und Selbsterfahrung absolviert haben.
6. Ich bin Psychologische PsychotherapeutIn (Kinder und Jugendlichen PsychotherapeutIn)
– gilt die Zusatzqualifikation auch für Kinder und Jugendliche (Erwachsene)?
Das Curriculum führt sowohl in die Gruppentherapie von Kindern und Jugendlichen als auch in die Gruppentherapie von Erwachsenen ein. Entsprechend der Grundqualifikation der Fachkunde für die Einzeltherapie einer TeilnehmerIn erkennen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Gruppentherapieweiterbildung für beide Bereiche an.
7. Muss ich mich bei der konzeptionellen Gestaltung an Therapiemanuale halten?
Wir können mittlerweile auf eine Vielzahl von Manualen für Gruppenbehandlungen zurückgreifen. Sie entscheiden selbst, ob Sie (innerhalb der Verhaltenstherapie) manualisierte oder an Manuale angelehnte Behandlungen durchführen – oder auch ein eigenes Konzept verfolgen.
8. Wie finde ich PatientInnen?
In der Zentralambulanz vermitteln wir Ihnen die PatientInnen – wie gewohnt. In Ihren Praxen nutzen Sie eigene Kontakte zu überweisenden KollegInnen und führen selbst eine Patientenwarteliste.
9. Muss ich bei der Zusammenstellung der PatientInnen auf gleiche Diagnosen achten?
Auch hier geben wir nichts vor. Die Zusammenstellung der Gruppen folgt allein fachlichen Gesichtspunkten.
10. Was ist mit der Kombination von Einzel- und Gruppensitzungen gemeint?
Die Durchführung verhaltenstherapeutischer Gruppen im Umfang von 120 Stunden (= 60 Sitzungen à 100 Minuten) ist nach der Psychotherapievereinbarung sowohl in der Kombination mit Einzelsitzungen als auch im reinen Gruppensetting möglich. Im Rahmen der Weiterbildung können Sie auch ohne Kassenzulassung sowohl die Gruppentherapie- als auch die Einzeltherapiesitzungen über die Ambulanz der Berliner FortbildungsAkademie anbieten und abrechnen. Die Frequenz zwischen Gruppen- und Einzelsitzungen richtet sich nach dem Störungsbild und muss im Bericht an den Gutachter entsprechend begründet werden. Wenn Sie die Kombination von Einzel- und Gruppentherapiesitzungen wählen, muss der Anteil der Gruppentherapie-Doppelstunden im Vergleich zu den Einzelsitzungen mindestens 55% betragen. Rein formal gelten die üblichen Stundenkontingente, wobei die Gruppentherapiedoppelstunde rein rechnerisch einer Einzeltherapiestunde entspricht. Dies bedeutet bspw., dass Sie bei einer Kurzzeittherapie von 25 Std. 15 Gruppentherapiedoppelstunden und 10 Einzeltherapiestunden beantragen.
11. In welcher Reihenfolge muss ich die Stunden absolvieren?
Die Psychotherapievereinbarung enthält keine Regelung über die Reihenfolge bzw. Abfolge der Gruppen- und Einzelstunden. Damit zählen allein fachliche Gesichts­punkte.
12 Wo kann ich die Behandlungen durchführen?
Zunächst natürlich in den Ambulanzen der Berliner FortbildungsAkademie. Weiterhin kommen Praxen infrage, für die Sie selbst eine Eignung feststellen. Dies können Sie aufgrund Ihrer Approbation (und den daraus resultierenden berufsrechtlichen Vorgaben) selbst entscheiden und bestätigen uns die Eignung als ´Sternambulanz`.
13. Welchen Spielraum habe ich für die Anzahl der Gruppen- und Einzelbehandlungsstunden?
Die Psychotherapievereinbarung benennt die Mindestanzahl von 60 Doppelstunden Gruppenbehandlung sowie begleitende Einzelbehandlungen, wobei die Gruppenstunden mindestens 55% vom Gesamtkontingent darstellen müssen (siehe auch Frage 10). In der Kombination von Langzeit- und Kurzzeitbehandlungen kann es aufgrund der vorgegeben Bewilligungsschritte zu Überschreitungen der
60 Doppelstunden kommen, wobei wir von einer Höchstgrenze von 80 ausgehen. Die Anzahl der begleitenden Einzelstunden folgt fachlichen Gesichtspunkten, sofern oben genanntes Verhältnis eingehalten wird.
14. Wie finde ich SupervisorInnen?
Als SupervisorInnen kommen nur Kolleginnen und Kollegen infrage, die von der BFA für die Zusatzqualifikation Gruppentherapie akkreditiert sind. Die entsprechende Liste erhalten Sie von uns.
15. Welche Stunden muss ich supervidieren lassen?
Wenn Sie über die Fachkunde VT für Einzelbehandlungen verfügen, brauchen Sie lediglich die Gruppenbehandlungsstunden supervidieren zu lassen. Falls nicht, sind sowohl die Gruppenbehandlungsstunden als auch die Einzelbehandlungsstunden supervisionspflichtig.
16 Wie ist das Verhältnis Supervisionsstunden zu Behandlungsstunden?
Das Verhältnis ist 1 zu 4 – wie im Ausbildungsbereich. Das heißt, wenn Sie wöchentlich eine Einzelsitzung durchführen, benötigen Sie dafür – falls Sie überhaupt supervisionspflichtig sind – im Durchschnitt alle vier Wochen Supervision. Für die Gruppenstunden benötigen Sie im Durchschnitt alle 14 Tage eine Supervision, wenn Sie im Wochenturnus jeweils eine Doppelstunde Gruppentherapie durchführen. Wenn Sie mehrere Gruppentherapien parallel durchführen, können Sie in Absprache mit Ihrem/r SupervisorIn auch mehrere Gruppen während einer Supervisionssitzung besprechen.
17. Wie ist das Verhältnis Gruppensupervision zu Einzelsupervision?
Die Psychotherapievereinbarung enthält dazu keine Vorgabe, Sie können also das Verhältnis selbst bestimmen.
18. Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Das Antragsverfahren ist identisch mit dem Antragsverfahren für Einzel­be­handlungen. Allerdings begründen Sie im Bericht die Indikation für Gruppentherapie und benennen die Anzahl der Gruppen- und Einzelsitzungen.

19. Muss ich für jeden Patienten einen Antrag stellen?

Ja, da sich die Kostenübernahmen auf einzelne Patienten und nicht auf eine ganze Gruppe beziehen.

20. Wie sieht es mit den Kosten aus?
Die Kosten setzen sich zusammen aus den Gebühren für Theoriestunden und Selbsterfahrungsstunden sowie den Supervisionshonoraren. AbsolventInnen der BFA zahlen ausschließlich die Supervisionshonorare für die Gruppenbehandlungsstunden, da die Gruppentheorie und die Gruppenselbsterfahrung schon in der ´Grundausbildung` enthalten sind und die Einzeltherapiestunden (im Rahmen der Zusatzqualifikation) nicht supervisionspflichtig sind.
Ein Beispiel: Die 60 Doppelstunden Gruppentherapie werden im Gruppensetting supervidiert, wobei in einer Supervisionsstunde bis zu
3 Gruppen eingebracht werden können. Für die – in der Psychotherapievereinbarung benannten mindestens 40 Supervisionsstunden – und einem Honorar von Euro 20,- / Gruppensupervisionsstunde betragen die Gesamtkosten für die Zusatzqualifikation in diesem Beispiel
Euro 800,-.
21. Welche Honorare kann ich innerhalb der Zusatzqualifikation erzielen?

Das hängt ganz von Ihrer Gestaltung ab. Dazu einige Beispiele *.

Beispiel 1: 
2 Langzeitgruppen für Erwachsene mit 45 Stunden, aufgeteilt in 25 Gruppensitzungen und 20 Einzelsitzungen pro PatientIn sowie eine Kurzzeitgruppe, aufgeteilt in 15 Gruppen­sitzungen und 10 Einzelsitzungen pro PatientIn. Die Gruppengröße beträgt für alle Gruppen 4 Patienten.

Probatorik

Honorar
Probatorik
(Sternambulanz)**

Anzahl Gruppen-sitzungen

Honorar
Gruppen-sitzungen

Anzahl Einzel-
sitzungen

Honorar Einzel-sitzungen

Gesamthonorar

Gruppe 45 St. gesamt 3 / Patient

360,-

25

4.000,-

20 mal 4

3.200,-

7.560,-

Gruppe 45 St. gesamt 3 / Patient

360,-

25

4.000,-

20 mal 4

3.200,-

7.560,-

Gruppe 25 St. gesamt 3 / Patient

360,-

15

2.400,-

10 mal 4

1.600,-

4.360,-

Summen 36

1.080,-

65

10.400,-

200

8.000,-

19.480,-

Beispiel 2:
4 Kurzzeitgruppen für Kinder und Jugendliche mit je 25 Stunden, aufgeteilt in 15 Gruppensitzungen und 10 Einzelsitzungen plus 6 Behandlungsstunden der Bezugspersonen. Die Gruppengröße beträgt für alle Gruppen 4 Patienten.

Probatorik Honorar
Probatorik
(Stern-ambulanz)
Anzahl Gruppen-sitzungen Honorar
Gruppen-sitzungen
Anzahl Einzel-
sitzungen
Honorar Einzel-sitzungen Stunden-anzahl Bezugs-personen Honorar Bezugs-personen Gesamt-honorar
Gruppe 25 + 6 St. gesamt 5 / Patient 600,- 15 2.400,- 10 mal 4 1.600,- 6 mal 4 960,- 5.560,-
Gruppe 25 + 6St. gesamt 5 / Patient 600,- 15 2.400,- 10 mal 4 1.600,- 6 mal 4 960,- 5.560,-
Gruppe 25 + 6 St. gesamt 5 / Patient 600,- 15 2.400,- 10 mal 4 1.600,- 6 mal 4 960,- 5.560,-
Gruppe 25 + 6 St. gesamt 5 / Patient 600,- 15 2.400,- 10 mal 4 1.600,- 6 mal 4 960,- 5.560,-
Summen 80 2.400,- 60 9.600,- 160 6.400,- 96 3.840,- 22.240,-

Beispiel 3:
2 Langzeitgruppen für Erwachsene mit 45 Stunden, aufgeteilt in 25 Gruppensitzungen und 20 Einzelsitzungen pro PatientIn sowie zwei Kurzzeitgruppen für Erwachsene, aufgeteilt in 15 Gruppensitzungen und 10 Einzelsitzungen pro PatientIn. Die Gruppengröße beträgt für alle Gruppen 4 Patienten.

Probatorik Honorar
Probatorik
(Sternambulanz)
Anzahl Gruppen-sitzungen Honorar
Gruppen-sitzungen
Anzahl Einzel-
sitzungen
Honorar Einzel-sitzungen Gesamthonorar
Gruppe 45 St. gesamt 4 / Patient 480,- 25 4.000,- 20 mal 4 3.200,- 7.680,-
Gruppe 45 St. gesamt 4 / Patient 480,- 25 4.000,- 20 mal 4 3.200,- 7.680,-
Gruppe 25 St. gesamt 4 / Patient 480,- 15 2.400,- 10 mal 4 1.600,- 4.480,-
Gruppe 25 St. gesamt 4 / Patient 480,- 15 2.400,- 10 mal 4 1.600,- 4.480,-
Summen 64 1.920,- 80 12.800,- 240 9.600,- 24.320,-

* Es handelt sich um Beispielrechnungen mit den zur Zeit gültigen Honoraren. Die Berliner FortbildungsAkademie kann wegen der Honorarschwankungen für psychotherapeutische Leistungen und variierenden betriebswirtschaftlichen Einflussgrößen die hier benannten Überschüsse nicht garantieren.

** Das Honorar für probatorische Sitzungen in der Zentralambulanz beträgt z. Z. Euro 20,- / Stunde,
in den Sternambulanzen Euro 30,- / Stunde.

22. Wann werden die Honorare ausgezahlt?

Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Die Honorare werden etwa 6 Wochen nach Quartalsende ausgezahlt.

23. Was erhalte ich zum Abschluss der Zusatzqualifikation?

Sie erhalten von der Berliner FortbildungsAkademie ein Abschlusszertifikat, in dem alle Leistungen, die Sie erbracht haben, differenziert aufgeführt sind. Mit diesem Zertifikat können Sie im Kontext einer Abrechnungsgenehmigung für Einzeltherapie ebenfalls die Abrechnungsgenehmigung für die Gruppenziffern lt. EBM bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beantragen.