Ich bin bereits in einer Klinik tätig, die mit dem Ausbildungsinstitut keinen Kooperationsvertrag hat. Kann mir diese Zeit anerkannt werden?

Sobald wir den Kooperationsvertrag mit der Klinik abgeschlossen haben, kann die Zeit ab Datum des Kooperationsvertrages angerechnet werden. Auch dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Wir stellen Ihnen frei, ihren Praktikumsplatz entweder aus unserer Liste bestehender Kooperationspartner:innen auszuwählen oder aber sich selbst in Kliniken zu bewerben, die den eigenen Prioritäten entsprechen. Der Kooperationsvertrag mit uns ist dann in aller Regel eine Formalität, sofern die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.